Die evolutionäre Entwicklung von Menschen & Organisationen verstehen und fördern

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Geschäftsbereich der Integral Change GmbH Im Langenhart 3, 8266 Steckborn, (nachfolgend Integral Change). Integral Change bietet folgende Dienstleistungen und Produkte an:

• Dienstleistungen: Organisationsentwicklung, Führungskräfteentwicklung, Teamentwicklung, Coaching, Weiterbildungen

• Wissensdatenbank Stufenentwicklung (Lizenz)

• Produkte für Endanwender (Einzelpersonen und Firmen): Stufenorientierte Fragebogen (inklusive Auswertung). 

• Produkte für Beratungsunternehmen und EinzelberaterInnen: Stufenorientierte Fragebogen (zum selber auswerten).

Diese AGB gelten für die obengenannten Bereiche sowie weitere Dienstleistungen welche Integral Change direkt und indirekt gegenüber dem Kunden erbringt.

 

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Integral Change Offerte, betreffend den Bezug von Dienstleistungen, Lizenzen und/oder Produkten durch den Kunden zustande.

Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn der Kunde die von Integral Change angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt, Lizenzierte Informationen oder Produkte von Integral Change bezieht oder benutzt.

 

3. Preise

Vorbehaltlich abweichender Angaben in den Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MWST.).

Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.

Integral Change behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website www.stufenentwicklung.com oder gemäss separaten Angebotsblättern. Für den Kunden gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

 

4. Bezahlung

Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Es sei denn, er habe den Betrag bereits beim Bestellvorgang via Kreditkarte, Paypal oder anderen Zahlungssystemen beglichen.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5%.

Integral Change steht das Recht zu bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung, die Lieferung des Produkts oder die Gewährung der Lizenz zu verweigern.

 

5. Pflichten von Integral Change

5.1. Dienstleistungserbringung

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt Integral Change ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Die Dienstleistung beinhaltet die Leistungen, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses online publiziert sind oder waren. 
Ein Teil der Dienstleistungen von Integral Change werden online erbracht. Für alle weiteren Dienstleistungen gilt der Sitz von Integral Change als Erfüllungsort, es sei denn es werden anderweitige Bestimmungen getroffen.

5.2. Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

 

6. Lizenz (Wissensdatenbank)

6.1. Nutzung

Integral Change gewährt einem Named User das Recht, die Dokumente der Wissensdatenbank zu nutzen. Diese Nutzungsrechte sind nicht-exklusive, unübertragbar und auf die Nutzung durch den Named User während der Dauer des Lizenzvertrages beschränkt. Die einzelnen Dokumente dienen als Vorlagen und dürfen vom Named User im Rahmen von eigenen Beratungsarbeiten genutzt werden. Dafür darf das Stufenentwicklungslogo durch das Firmenlogo in welchem der Named User beschäftigt ist, ausgetauscht werde. Das Copy Right von Integral Change muss jederzeit auf jeder Folie beibehalten werden. Eine Weitergabe an Kunden des Kunden ist in begrenzten Masse möglich. Andere Weitergaben an Dritte sowie anderweitige Nutzung, kommerzieller oder anderer Natur ist untersagt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Kunde des Kunden dies Folien ebenfalls nicht weitergibt und weiter nutzt. Die weitere Nutzung der Folien nach Ablauf der Lizenzfrist ist untersagt.

6.2. Formatierung

Sind die Dokumente in einem Format erstellt, welche die Nutzungsrechte des Kunden beschränken so entspricht dies dem Willen von Integral Change und eine Umformatierung ist nicht zulässig.

6.3. Befristung

Die Inhalte der Wissensdatenbank steht dem Kunden für die vereinbarte Dauer zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf den Inhalt der Wissensdatenbank.

 

7. Pflichten des Kunden

7.1. Ausübung der Lizenz-Nutzungsrechte

Der Kunde ist verpflichtet, die Lizenz-Nutzungsrechte lediglich im gewährten Umfang auszuüben. Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten und Passwörter vollumfänglich verantwortlich. Für den Inhalt der erfassten Daten und Informationen ist der Kunde selbst verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch Integral Change erforderlich sind umgehend vor zunehmen. 

Der Kunde bestätigt mit dem Akzeptieren der vorliegenden AGB zudem, dass er über eine unbeschränkte Handlungsfähigkeit verfügt und volljährig ist. Der Kunde erklärt mit der Registrierung ausdrücklich, dass sämtliche gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, aktuell sind und mit den Rechten Dritter, den guten Sitten und dem Gesetz in Übereinstimmung sind.

Integral Change ist berechtigt, das Verhalten der Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Wissensdatenbank zu kontrollieren. Integral Change ist insbesondere berechtigt vom Kunden auf der Wissensdatenbank erfassten Inhalt jederzeit auf die Rechtmässigkeit zu überprüfen.

7.2. Mitwirkungspflichten im Rahmen Dienstleistungen

Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch Integral Change erforderlich sind umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für Integral Change.

Des Weiteren ist der Kunde zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Er hat Integral Change jegliche im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung erforderlichen Unterlagen unaufgefordert, vollständig und inhaltlich korrekt zu Übergeben. Integral Change geht davon aus, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen des Kunden obliegt Integral Change nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.

7.3. Pflichten in Zusammenhang mit der Nutzung von Fragebogen

Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten und Passwörter vollumfänglich verantwortlich. Für den Inhalt der erfassten Daten und Informationen ist der Kunde selbst verantwortlich.

Die Kunden sind verpflichtet transparent alle an Kunden des Kunden in Rechnung gestellte Fragebogen gegenüber Integral Change offen zu legen. 

Integral Change ist berechtigt, das Verhalten der Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung von Fragebogen zu kontrollieren. Integral Change ist insbesondere berechtigt vom Kunden im Fragebogentool erfassten Inhalt jederzeit auf die Rechtmässigkeit zu überprüfen.


8. Rücktritt

8.1. Dienstleistungen

Beide Partien haben das Recht jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die zurücktretende Partei hat die bereits getätigten Aufwendungen der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Ein Rücktritt zu Unzeiten ist nicht zulässig. Es werden dem Kunden die durch den Rücktritt verursachten Kosten in Rechnung gestellt. Der genaue Betrag wird dem Kunden bei Vertragsabschluss mitgeteilt.

8.2. Produkte (Fragebogen)

Ein bezahlter Fragebogen kann nicht zurückerstattet werden, selbst dann nicht, wenn die Abfrage nicht genutzt wurde.

8.3. Lizenz

Der Named User des Kunde erhält von Integral Change das Recht die Dokumente der Wissensdatenbank für die vereinbarte Dauer zu nutzen. Ein Rücktritt nach Abschluss der Bestellung, jedoch vor der Nutzung ist kostenlos möglich. Ein Rücktritt nach Nutzung ist nicht mehr möglich und das vereinbarte Entgelt ist für die vertragliche Dauer geschuldet.

 

9. Upgrade / Add-on

Ein Upgrade von einem kleineren zu einem grösseren Paket ist jederzeit möglich. Der Downgrad wird jedoch ausgeschlossen. Hat der Kunde ein grösseres Paket gewählt und bezieht nicht alle Dienstleistungen hat er kein Anspruch auf eine Rückvergütung.

Zum Paket dazu gewählte Add-on’s können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr abgewählt werden. Wurde die Leistung eines Add-on’s erbracht, wird es voll verrechnet, jede Rückvergütung von nicht genutzten Add-on‘s wird ausgeschlossen.

 

10. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Inhalte der Wissensdatenbank und sämtliche Inhalte der Integral Change Fragebogen bleiben Eigentum von Integral Change. Integral Change tritt lediglich Nutzungsrechte an die Kunden ab. 

 

11. Gewährleistung

Integral Change bemüht sich um eine gute Verfügbarkeit der Wissensdatenbank und des Fragebogentools und unternimmt angemessene Vorkehrungen, um die Wissensdatenbank und das Fragebogentool vor Eingriffen Dritter zu schützen.

Sie kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren der Wissensdatenbank respektive des Fragebogentools geben und auch nicht gewährleisten, dass die Dateien virenfrei sind. Integral Change leistet keine Gewähr für die sachliche und inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit oder Qualität der publizierten oder übermittelten Informationen und Unterlagen. Sie kann zudem keine Gewährleistung geben für Nicht – Spamming, schädliche Software, Spyware, Hacker oder Phishing-Angriffe etc. die die Benutzung der Dienstleistung beeinträchtigen, die Infrastruktur (z.B. Endgeräte, PC) des Kunden beschädigen oder ihn anderweitig schädigen. Integral Change kann keine Gewähr für die sachliche und inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit oder Qualität der zur Verfügung gestellten, publizierten oder übermittelten Informationen und Prozesse sowie des Arbeitsresultats der Dienstleistungen leisten.  Ein allfälliges Problem oder ein Defekt ist Integral Change umgehend anzuzeigen.

Integral Change gewährleistet, dass das Produkt frei von Mängeln ist.

Ein allfälliger Mangel ist Integral Change umgehend anzuzeigen. Integral Change wird den Mangel innert nützlicher Frist beheben. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises. 


12. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekten Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Summe der vom Kunden erworbenen Dienstleistung, des Produkts oder der Lizenz beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.

Der Kunde ist verpflichtet allfällige Schäden Integral Change umgehend zu melden.

Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.


13. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen Integral Change zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Auch für die Bilder und Grafiken auf den stufenorientierten Methodenfolien stehen Integral Change die Rechte zu. Bei den Bildern auf den weiteren Detailfolien (Ergänzungen zu den stufenorientierten Methodenfolien) erfolgt die Nutzung auf eigene Verantwortung des Kunden. Die von Integral Change aufgeführten Quellen sind bei einer Weitergabe an die Kunden der Kunden beizubehalten.

Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immaterialgüterrechten zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.

Zudem sind jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn es werde von Integral Change explizit genehmigt.

Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit Integral Change Inhalte, Texte oder bildliches Material an welcher Dritten ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

 

14. Datenschutz

Integral Change darf, die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Integral Change ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch Integral Change vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass Integral Change auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf Integral Change die Daten zu Marketingzwecken verwenden sowie für Werbezwecke an Ihre Partner weitergeben. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.


15. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Integral Change jederzeit geändert werden. 
Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website von Integral Change in Kraft.

Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.


16. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.

 

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

 

18. Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

 

19. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch Integral Change, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist Integral Change während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann Integral Change vom Vertrag zurücktreten. Integral Change hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.


20. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen Vorgehen ist das Gericht am Sitz von Integral Change zuständig. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.